Gartenhaus aufstellen: bauliche und rechtliche Voraussetzungen

Gartenhaus
Ein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze kann rechtliche Probleme bereiten | Foto: marcobir / depositphotos.com

Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte, muss hierbei bestimmte bauliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. So ist es in einigen Fällen nötig, für das Gartenhaus eine Baugenehmigung einzuholen. In jedem Fall sollten die nötigen Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten und ein Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden. Besondere Regelungen gelten für Mieter. Diese müssen häufig mit dem Vermieter absprechen, unter welchen Bedingungen sie ein Gartenhaus aufstellen dürfen. In jedem Fall gilt: Nachfragen ist dringend angeraten.

Ist das Gartenhaus genehmigungspflichtig?

In vielen Fällen sind handelsübliche Gartenhäuser genehmigungsfrei. Das gilt zumindest bis zu einer bestimmten Größe. Welche Werte gelten, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. So sind in Baden-Württemberg im innerstädtischen Bereich beispielsweise 40 Kubikmeter erlaubt, während andere Bundesländer den Nutzern nur 15 Kubikmeter zugestehen. Bevor ein Gartenhaus aufgestellt wird, sollte daher genau geklärt werden, welche Regelungen in der jeweiligen Region gelten.

Des Weiteren hängt die Frage nach der Baugenehmigung davon ab, wofür das Gartenhaus genau genutzt werden soll. Handelt es sich lediglich um einen Geräteschuppen, fällt in der Regel die Pflicht zur Baugenehmigung weg. Anders sieht es aus, wenn es sich um Aufenthaltsräume handelt, die mit sanitären Anlagen oder einer Feuerstelle ausgestattet sind. In einem solchen Fall möchte Vater Staat genau wissen, was gebaut wird, weswegen eine Baugenehmigung unumgänglich ist.

Die nötigen Abstände zum Nachbargrundstück einhalten

Das Recht des Einzelnen hört da auf, wo die Rechte des anderen beginnen. Deswegen dürfen Gartenhäuser nicht nach Belieben im Garten aufgestellt werden. Stattdessen gibt es Regelungen, die die Nachbarn vor einer übermäßigen Störung durch das Haus schützen sollen. In der Regel müssen deswegen mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, wenn ein Gartenhaus aufgestellt werden soll. In einigen Bundesländern sind die Abstände sogar noch größer.

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Unter einigen Bedingungen ist es möglich, eine Grenzbebauung vorzunehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Gartenhaus weder über Aufenthaltsräume noch über Feuerstätten verfügt. Außerdem müssen die Wandhöhe und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze beachtet werden. Diese liegen normalerweise bei 3 m beziehungsweise höchstens 9 m. Zudem haben die jeweiligen Bundesländer einzelne Bestimmungen zu den Gartenhäusern. Diese betreffen beispielsweise die Wandfläche, die Dachneigung oder die Belichtung.

Für Mieter gelten besondere Regelungen

Mieter müssen vor dem Aufstellen eines Gartenhauses ihren Mietvertrag genau lesen. Hierin ist genau geregelt, welche Bestimmungen für den Aufbau eines Gartenhauses gelten. An diese müssen sie sich dann halten. Zudem gibt es gelegentlich Sonderregeln, die sich eine Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage auferlegt. Diese haben zusätzlich zum individuellen Mietvertrag Gültigkeit.

Häufig stellt sich in Bezug auf ein Gartenhaus die Frage, ob der Vermieter vor dem Aufbau kontaktiert werden muss. Solange das Gartenhaus zur gärtnerischen Nutzung gehört, ist dies nicht erforderlich. Was hierunter zu verstehen ist, ist gesetzlich geregelt. Ein Geräteschuppen oder ein kleines Gartenhaus sind in der Regel kein Problem. Wenn das Haus jedoch groß ist und als Aufenthaltsraum genutzt werden soll, ist eine Absprache mit dem Vermieter zwingend erforderlich. Dieser kann bestimmte Bedingungen setzen, unter denen ein Gartenhaus aufgebaut werden darf. Hierzu gehört beispielsweise, dass das Haus bei Auszug wieder abgerissen werden muss. Damit keine rechtlichen Grauzonen entstehen, sollte nach der Vereinbarung unbedingt ein schriftlicher Zusatz zum Mietvertrag aufgesetzt werden.

Nachfragen ersparen unnötige Kosten und Ärger

Wer ein Gartenhaus aus Holz einfach aus dem Bauch heraus aufstellt, riskiert, hohe Kosten zahlen zu müssen. Die Besitzer unrechtmäßiger Gartenhäuser können nämlich dazu verurteilt werden, diese zurückzubauen. Somit wurden Aufbau- und Entsorgungskosten erzeugt, ohne dass ein tatsächlicher Mehrwert entsteht. Zudem ist es empfehlenswert, vor dem Aufbau eines Gartenhauses mit den Nachbarn zu sprechen. Das gilt selbst dann, wenn sämtliche Abstandsregeln oder Bestimmungen für die Grenzbebauung eingehalten werden. Die Akzeptanz eines Gartenhauses durch die Nachbarn steigt deutlich, wenn diese beim Bau nicht übergangen, sondern integriert werden.

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