Baukindergeld – Staatliche Förderung für das erste Eigenheim

Baukindergeld im Sparschwein
In vielen Fällen gibt es Baukindergeld vom Staat - © depositphotos.com @ alexraths

Das Baukindergeld soll junge Familien bei der Finanzierung des Eigenheims unterstützen. Die Förderung läuft über 10 Jahre und beträgt dabei pro Kind insgesamt 12.000 Euro. Welche Anforderungen für die Beantragung des Baukindergelds erfüllt werden müssen, wie hoch die Einkommensgrenze liegt und weitere Informationen erfahren Sie hier.

Was ist Baukindergeld?

Die aktuelle Regierung (vgl. deutscher Bundestag) führte das Baukindergeld ein, um die Wohnungsnot zu bekämpfen und jungen Familien die Möglichkeit zum Erwerb von Wohneigentum zu bieten. Die Förderung erhalten ausschließlich Familien, die Immobilien bauen oder kaufen möchten. Um das Baukindergeld beantragen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Das Baukindergeld ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Eine Familie, die Baukindergeld beantragen möchte, muss mindestens ein Kind haben, das höchstens 18 Jahr alt ist und für das sie Kindergeld bezieht. Die Einkommensgrenze beim Baukindergeld liegt bei 75.000 Euro im Jahr.

Ausschlag gebend ist das zu versteuernde Einkommen und nicht das Bruttoeinkommen oder Nettoeinkommen. Die Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um weitere 15.000 Euro. Singles und Paare ohne Kinder haben keine Möglichkeit, die Zuwendung zu beantragen. Die Finanzierung darf nur für Immobilien in Deutschland beantragt werden und gilt nur für Immobilien, deren Kaufvertrag oder deren Baugenehmigung nach dem 31.12.2017 und vor dem 1.1.2021 unterzeichnet wurde.

Baukindergeld auch für unverheiratete Paare und Alleinerziehende?

Eine kontrovers diskutierte Frage war, ob Paare zwangsläufig verheiratet sein müssen, um das Baukindergeld beantragen zu können. Hier wurde letztendlich entschieden, dass auch diese Familien einen Anspruch auf das Baukindergeld haben, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

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Wie hoch fällt das Baukindergeld aus?

Gezahlt wird das Baukindergeld über einen Zeitraum von 10 Jahren. Pro Kind erhält eine Familie 1.200 Euro im Jahr. Die Maximalhöhe der finanziellen Zuwendung beträgt somit pro Kind 12.000 Euro. Anspruch auf die Zuwendung hat eine Familie nur solange, wie auch der Anspruch auf das Kindergeld besteht. Demnach erlischt der Anspruch auf das Baukindergeld zwangsläufig, sobald das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Auszahlung erfolgt in jährlichen Intervallen.

Für welche Immobilien kann das Baukindergeld beantragt werden?

Sowohl beim Kauf von Bestandsimmobilien als auch für Neubauten kann ein Antrag auf das Baukindergeld gestellt werden. Allerdings wird nur die erste Anschaffung einer Immobilie vom Baukindergeld gefördert. Ein Zweitkauf einer Immobilie wird nicht unterstützt. Auch schon gekaufte Immobilien können unter Umständen berücksichtigt werden. Hier kommt es auf das Kaufdatum an.

Fazit – Für wen lohnt sich das Baukindergeld?

Das Baukindergeld lohnt sich vor allem für junge Familien, die ein erstes Eigenheim bauen oder erwerben möchten. Die Höhe beläuft sich auf 1.200 Euro pro Jahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um weitere 1.200 Euro. Die Auszahlung erfolgt jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Auch unverheiratete Paare mit Kindern können vom Baukindergeld profitieren.