Es gibt zahlreiche Onlinehändler, die sich ein kleines Geschäft aufgebaut haben und dies von zuhause aus betreiben. Gleich, ob sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind, ausreichend Platz für die Waren muss in jedem Fall vorhanden sein. Wer denkt, „die bekomme ich schon irgendwie unter in meinen eigenen vier Wänden“, landet schnell im Chaos. Selbst wenn ein Keller oder eine Garage zur Verfügung stehen, ohne eine gewisse Organisation verliert man leicht den Überblick.
Unterbringung von Zubehör nicht vergessen
So manch ein Onlinehändler denkt ausschließlich an Raum für die Warenlagerung selbst. Es kommt jedoch noch einiges mehr auf ihn zu: Das jeweils passende Verpackungsmaterial muss ebenso griffbereit untergebracht werden wie Adressaufkleber. Bestenfalls druckt man sich diese mit dem eigenen Computer aus. Das bedeutet, ein Drucker gehört praktisch zur Grundausstattung. Für administrative Arbeiten empfiehlt sich die Einrichtung eines Büros, wobei sich große Räumlichkeiten möglicherweise gleichzeitig als Warenlager nutzen lassen.
Schränke mit vielen Fächern und Regale sind vor allem für kleinere, leichtere Waren und das benötigte Zubehör geeignet. Verpackungen in verschiedenen Größen sollten in jedem Fall nach diesen sortiert sein und aus Platzersparnisgründen im nicht zusammengefalteten Zustand aufbewahrt werden. Umschläge, Maxibriefe und Co. lässt man am besten im Lieferkarton. Sie können einzeln leicht herausgezogen werden, ohne dass die Verbleibenden zerknicken oder in Unordnung geraten. Ansonsten eignen sich auch einfache, offene Plastikboxen, die es in allen möglichen Formaten gibt. Größere, noch nicht gefaltete Kartons, lassen sich in ausreichend hohen Fächern senkrecht platzieren, wodurch man mehr Nutzungsfläche in der Breite erhält. Gut sichtbare Kennzeichnungen außen tragen zudem zu einem schnellen Auffinden der gesuchten Produkte bei.
Umgang mit kleineren Produkten
Kleine Waren wie beispielsweise Schmuckstücke sind sicher in ihren für den Versand vorgesehenen Behältnissen verstaut. Diese wiederum bewahrt man am besten in einem größeren Karton oder einer Box auf, geordnet nach den jeweiligen Produkten. Da diese selbst mit einem umfangreicheren Inhalt meist nur ein geringes Gewicht aufweisen, kann man sie perfekt übereinanderstapeln. Erhält man die Artikel lose geliefert, sollte man sich die Zeit zum Einpacken in einem Rutsch nehmen. Wird jede Kleinigkeit erst nach der Bestellung für den Postversand fertig gemacht, ist der Aufwand letztendlich deutlich größer.
Tipps für die Lagerung großer Objekte
Große und schwere Waren gehören unbedingt in einen ebenerdigen Raum. So können jederzeit Hilfsmittel wie eine Schub- und Sackkarre oder ein Möbelroller eingesetzt werden. Das Heben und Tragen von hochgewichtigen Lasten ist ein häufiger Grund für Rückenbeschwerden. Auch, wenn man sich mit Eröffnung des Onlineshops zu hundert Prozent fit fühlt, wendet sich das Blatt, steht man vor einem unüberwindbaren Hindernis. Wer über keinen freien Raum im Erdgeschoss, jedoch über eine Garage verfügt, sollte die Nutzung letzterer vorziehen. Wird sie sowohl zum Abstellen für den Pkw als auch von Waren genutzt, sollte man in jedem Fall darauf achten, dass diese leicht zugänglich sind.
Ein eventuelles Aufstapeln unterschiedlich schwerer Produkte erfolgt am besten nicht nach der Warenart, sondern nach deren Gewicht. D.h. ein Stapel kann aus verschiedenen Artikeln bestehen, je leichter sie sind, desto höher werden sie eingeordnet. Ergibt sich aus der Verpackung der Inhalt, sollte man diese so aufstellen, dass die Aufschrift auf einen Blick erkennbar ist. Ansonsten bieten sich Aufkleber auf der Vorderseite an.
Sicherheitsmaßnahmen einplanen
Auch die Sicherheit der Waren spielt eine große Rolle. Mehr als 87.000 Wohnungseinbrüche verzeichnete die Polizei im Jahr 2019 in Deutschland. Häufig beobachten Einbrecher zunächst das Objekt, bevor sie tätig werden. Stellen sie fest, dass regelmäßig Produkte angeliefert werden, nimmt das Interesse garantiert zu. Deshalb sollte man das Haus oder die Wohnung zu einem sicheren Ort machen. Allein eine Überwachungskamera kann bereits abschrecken. Gleiches gilt für Bewegungsmelder. Wissen sollten Onlinehändler, dass im Regelfall die Hausratversicherung nicht einspringt, wenn es sich um gestohlene oder beschädigte Gegenstände aus Räumen handelt, die ausschließlich gewerblich oder freiberuflich genutzt werden. Eine Inventarversicherung ist daher empfehlenswert.