Büroeinrichtungen nach der Arbeitsstättenverordnung

Büro
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Wer das Büro gemäß der ASV einrichtet, muss zahlreiche Regeln und Gesetze beachten. Da ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Deshalb sind hier die meisten Informationen übersichtlich dargestellt.

Die Größe des Raums

Dies ist die wohl wichtigste Angelegenheit bei der Arbeitsstättenverordnung. Denn wer nach der Verordnung einrichtet und dennoch eine falsche Raumgröße hat, muss in ein anderes Büro ausweichen. Eine andere Beleuchtung oder passende Möbel lassen sich viel einfacher beschaffen.
Arbeitet nur eine Person im Büro, muss die Raumfläche mindestens acht Quadratmeter betragen.
Für jeden Mitarbeiter, der hinzukommt, werden immer 6 m² addiert. Oftmals wird noch mehr Platz benötigt – je nachdem, wie viele Drucker, Computer oder Möbel vorhanden sind. Und in großen Büros können zusätzlich Lärmschutzmaßnahmen vonnöten sein (Akustik-Trenner). Damit erhöht sich die Fläche pro Person auf 12 bis 15 m². Noch ein Wort zum Lärmschutz: Im Büro darf der Geräuschpegel 65 dB(A) nicht überschreiten.

Und was ist die Vorschrift bei der Raumhöhe?

Dies regelt die Arbeitsstättenverordnung in Absatz A1.2 ASR: Beträgt die Raumfläche bis zu 50 m², darf das Büro nicht niedriger als 2,5 Meter sein. Büros mit 50 bis 100 m² Fläche haben mindestens 2,75 m hoch zu sein. Ist das Zimmer größer als 100 m², erhöht sich die vorgeschriebene Raumhöhe auf drei Meter. Und bei sehr großen Büros mit mehr als 2 000 m² kommt sogar noch ein viertel Meter obendrauf (3,25 m).

Die passende Beleuchtung: Ebenfalls ein wichtiges Thema

Wer für sich oder seine Mitarbeiter ein Büro einrichten möchte, der will es ausreichend und angenehm beleuchtet haben. Dies regelt ASR A3.4.
Arbeitsräume sind mit Sonnenlicht zu beleuchten – wann immer dies möglich ist. Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie viele Fenster in Abhängigkeit der Raumfläche das Büro mindestens haben muss. Dieser Wert beträgt 10 % oder mehr. Hat das Büro also eine Grundfläche von 100 m², müssen mindestens 10 m² Fenster eingebaut sein. Dabei sollte man aus der Hälfte der Fenster direkt aus dem Raum sehen können. In Lux gemessen, sind folgende Werte für die Helligkeit vorgeschrieben (0,85 m über dem Boden):

  • Kopieren: 300 Lux – 30-Mal so hoch wie eine Straßenbeleuchtung.
  • Lesen und Schreiben: 500 Lux – also fünfmal so hoch wie ein normal beleuchtetes Wohnzimmer.
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Mit einem Wert von 500 Lux zum Schreiben und Lesen ist dieser Wert allerdings noch 320-Mal niedriger als bei einem Operationssaal (160 000 Lux).
Die künstliche Beleuchtung kann selbstverständlich individuell gestaltet werden, solange der entsprechende Wert erreicht wird. Es macht keinen Unterschied, ob die Lampen an der Decke oder direkt am Schreibtisch sind. Auf eine für die Mitarbeiter angenehme Beleuchtung ist zu achten.

Die Möbel im Büro

Am besten eignen sich rollende Bürostühle. Als Büromitarbeiter sitzt man den ganzen Tag lang am Schreibtisch. Daher ist auf eine ausreichende Flexibilität zu sorgen. Um Strom zu sparen, kann der Arbeitsbereich so nahe wie möglich am Fenster angebracht werden. Nicht weniger als anderthalb Meter am Schreibtisch sollte jeder Mitarbeiter zur Verfügung haben.

Der Gesetzgeber regelt auch die Temperatur des Raumes

Diese wird den Arbeitgebern vorgeschrieben. Sie muss zwischen 19 und 25 Grad Celsius betragen. Im Winter ist dies einfach zu erreichen, da überall Heizungen eingebaut sind.
Vor allem bei Hitze ist auf eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme zu achten. Im Falle einer extremen Hitze kann die Arbeit auch ausgesetzt werden – dies geschieht allerdings nur in sehr seltenen Fällen.
Klimaanlagen sind in Deutschland nicht vorgeschrieben. Besitzt ein Büro eine Klimaanlage, ist sie mindestens alle 15 Monate zu warten. Es darf kein Jahr ohne Wartung ausgelassen werden. Zudem sind die Temperaturen nicht zu unter- bzw. zu überschreiten.

Fazit

Es gibt also vieles, was der Arbeitgeber bei der Einrichtung eines Büros nach der Arbeitsstättenverordnung beachten muss. Um die Arbeitszeit so angenehm wie möglich zu machen, sollte auf Mindestanforderungen geachtet werden.

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