Sein Privateigentum zu schützen ist des Bürgers Recht. Eingeschränkt wird der Überwachungsschutz durch die verschiedenen Rechtsprechungen und Gesetze. So dürfen Immobilieneigentümer zwar ihren Hof samt Zufahrt und Eingang videoüberwachen, jedoch nicht öffentlichen oder privaten Grund im angrenzenden Bereich (hier schauen, wie es in Österreich ist). Außerdem ist es wichtig zu wissen, welches Videoüberwachungssystem funktioniert.
Smart-Home ohne Kabel kein sicheres Überwachungssystem
Obwohl es technologisch möglich ist, ohne Kabelanbindung ein Überwachungssystem zu installieren, raten Experten davon ab. Die Funkverbindung erfolgt zwischen der Kamera und dem Router, der die Daten erfasst und weiterleitet, beispielsweise zur Cloud, um sie dort zu speichern.
Die Daten der Überwachungskameras lassen sich dank der Cloud von jedem Platz auf dem Planeten abrufen. Im Grunde beginnt bereits hier das Problem. Hacker sind in der Lage, die Daten auf der Cloud zu stehlen oder beim Hochladen abzufangen.
Für Einbrecher ist das ein sicherer Schutz. Sie wissen, wann die beste Möglichkeit besteht, einzusteigen. Dazu müssen sie nur die Daten der Videoüberwachung auswerten.
Das funktioniert mit einem digitalen Störer recht einfach. Dieser fängt das Signal zwischen Router und Kamera ab und leitet es auf einen Datenträger weiter.
Funkverbindungen zwischen Smartphones, Tablets, TV-Geräten sowie Mikrowellen stören das kabellose Signal und die Übertragung ist zeitweise nicht mehr gewährleistet. Welche Lösung gibt es?
Kabelgebundenes Überwachungssystem mit Kamera und LED-Leuchten
Die Videoüberwachung gibt es mit Kabelanbindung, der sichersten Übertragung des Signals. Die Kamera ist mit dem Router verbunden, dieser mit einem Rekorder und zusätzlich lassen sich in das System LED-Außenleuchten integrieren.
Für den privaten Bereich reichen bereits 1k-Kameras aus, möglich sind maximal 4k. Die Infrarot-Kameras für die Nacht und die Tageskameras unterscheiden sich qualitativ.
Des Weiteren ist die Anzahl der Kameras vorab zu ermitteln. Bevor eine Videoüberwachung auf dem Grundstück installiert wird, sollte ein kompetentes Unternehmen aus der Branche den Bedarf analysieren und das beste System vorschlagen.
In der Regel werden von jedem Videoüberwachungssystem Probebilder gespeichert. Die Bilder dienen dazu, die Qualität der Tages- und Nachtkameras den Kunden zu präsentieren.
Für eine hohe Abschreckung sind LED-Lampen am Grundstück zu installieren. Gute Positionen sind der Eingang der Einfahrt, wobei die Lichtquelle nicht den öffentlichen Raum belasten darf, vor der Garage und dem Hauseingang sowie dunkle Bereiche auf dem Grundstück, die einen Zutritt von außen ermöglichen.
Das grelle Licht erschreckt ungebetene Besucher des Grundstücks und sorgt für Aufmerksamkeit in der direkten Nachbarschaft. Die Helligkeitsstufe des LED-Lichts ist so zu wählen, dass Anwohner sich nicht belästigt fühlen.
Rechtliche Aspekte in Bezug zur Videoüberwachung
Dürfen Grundstücksbesitzer ein Videosystem zur totalen Überwachung installieren? Sicher nicht. Es gibt Grenzen. So darf eine Kamera grundsätzlich nur das eigene Grundstück filmen.
In der Praxis lässt sich das nicht genau einhalten. Um bestimmte Areale des eigenen Grundstücks mit der Kamera zu erfassen, ist das Filmen von Teilstücken des öffentlichen und privaten Grunds, welches an das eigene Grundstück grenzt, nötig.
Umgesetzt werden darf das aber nur nach vorheriger Genehmigung. Handelt es sich um ein Privatgrundstück, ist vor der Installation eine schriftliche Einigung mit dem Eigentümer zu erzielen.
Betrifft der Kameramitschnitt öffentlichen Grund, benötigen Grundstückseigentümer eine schriftliche Genehmigung vom Ordnungsamt und dem Datenschutzbeauftragten der Stadt.
Außerdem sind Bürger schriftlich darüber zu informieren, dass öffentliche Areale privatrechtlich überwacht werden. Bürger haben das Recht auf Auskunft bezüglich des Interesses des Eigentümers und der Verarbeitung des Bildmaterials.
Das gespeicherte Bildmaterial ist nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, der Strafverfolgung oder Strafermittlung an Dritte auszuhändigen. Andernfalls ist das Material automatisch binnen zwei Wochen nach der Erfassung zu löschen.
Ausnahmen bilden sogenannte Personen des öffentlichen Lebens, die aufgrund eines privaten oder beruflichen Interesses im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Sie dürfen über ihr Grundstück hinaus bestimmte öffentliche Areale filmen, weil ihnen eine höhere Gefahr droht. Andererseits ist dafür ihr Recht auf Unterlassung der Filmaufnahmen oder Videoaufzeichnungen beschränkt. Das öffentliche Interesse an der Person oder seines Handelns überwiegt dem Persönlichkeitsrecht.
Wer eine kabelgebundene Videoüberwachung mit LED-Leuchten favorisiert, muss sich vorab von einem Fachbetrieb beraten lassen, um das wirksamste System installieren zu lassen.