Auch wenn das Wohnen im Alter beschwerlicher wird – viele Senioren fürchten sich vor einem Umzug in ein Alters- bzw. Pflegeheim. Die gute Nachricht: Es gibt heutzutage eine Reihe von Institutionen, Dienstleistungen und Modellen, die Ihnen dabei helfen, einen solchen Umzug hinauszuzögern oder zu vermeiden. Das fängt bei seniorengerechten Umbauten der eigenen Wohnung an und reicht bis hin zur Vollzeit-Rundumpflege.
Wenn Sie sich also nach reiflicher Überlegung dafür entschieden haben, in Ihrer Wohnung zu bleiben, sollten Sie zunächst die privat und öffentlich gebotenen Hilfen erkunden und nach Bedarf nutzen. Wir geben Tipps.
Generell gilt: Informieren Sie sich rechtzeitig gründlich, es lohnt sich! Eine Reihe von Diensten und Maßnahmen wird unter bestimmten Voraussetzungen durch Ihre Pflegeversicherung teilweise oder vollständig finanziert. Schauen Sie, welche Einrichtungen – z. B. ambulante Pflegedienste, Alten- und Servicezentren, Sozialstationen, Tagesstätten usw. – sich in Ihrer Nähe befinden. Und, wenn nötig, nehmen Sie deren Dienstleistungen in Anspruch.
Integriertes Wohnen als angenehme Lösung
„Integriertes Wohnen“ bedeutet: Es befinden sich unter einem Dach mehrere Wohnformen: z. B. gewöhnliche Mietwohnungen und ein Seniorenwohnheim, Kurzzeitpflege und/oder ambulante Senioreneinrichtungen. Integrierte Wohneinrichtungen als Mehrgenerationenhäuser bieten in einem höheren Maße als spezialisierte Alteneinrichtungen ein soziales Umfeld, welches die gesellschaftliche Integration älterer Menschen fördert.
Die Preise und Leistungen entsprechen dem jeweiligen Einrichtungstyp. Handelt es sich z. B. um eine Unterbringung im stationären Pflegebereich, so gelten die Voraussetzungen der Pflegeheime. Sucht man etwa Unterkunft im Wohnbereich, ist von einer Monatsmiete plus Nebenkosten mit Grundpauschalen oder von Pensionskosten auszugehen.
Die Möglichkeiten der Aufnahme sind in integrierten Wohnanlagen sehr von der Trägerschaft des Objektes abhängig. Oft handelt es um Anlagen, die zumindest zum Teil mit öffentlichen Geldern finanziert wurden. Deshalb sind Einschränkungen beim Personenkreis hinsichtlich des finanziellen Status (Belegung durch Wohnungsamt) oder des Ortes des Hauptwohnsitzes vor der Aufnahme möglich. Es sollten auf jeden Fall rechtzeitig gründliche Erkundigungen an Ort und Stelle (z. B. bei den Kommunalverwaltungen) eingeholt werden.
Betreutes Wohnen
Im Rahmen des betreuten Wohnens werden Appartements unterschiedlicher Größe bis hin zu geräumigen Vierzimmerwohnungen geboten. Es gelten die Bestimmungen des Mietrechts. Monatlich fallen Miet- und Nebenkosten an. Betreute Wohnungen kosten z. B. in München je nach Anbieter, Größe, Lage, Bauqualität usw. zwischen ca. 30 und 60 Euro pro Quadratmeter plus Nebenkosten und Stellplatz. Betreute Wohnanlagen sollten behindertengerecht (schwellenfrei usw.) gebaut sein.
Betreutes Wohnen gibt es auch in Form von Eigentumswohnungen. Deren Preis liegt etwa 5 bis 10 % über den Marktpreisen, die im herkömmlichen Wohnbau üblich sind.
Die Pflege leisten ambulante Pflegedienste. Die Pflegekosten für übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag die zuständige Pflegekasse. In vielen Wohnanlagen ist im Haus ein ambulanter Pflegestützpunkt organisiert, der die Pflege für die Hausbewohner auf Wunsch übernimmt. Hinsichtlich der Auswahl des Pflegedienstes und selbstverständlich der Wahl des Arztes besteht Wahlfreiheit.
Der Mieter erhält neben dem Mietvertrag einen Betreuungsvertrag. In diesem Vertrag ist eine monatlich fällige Pauschale beziffert. Die Höhe der Pauschale ist von Anlage zu Anlage unterschiedlich. In der Pauschale sind in der Regel enthalten: geringfügige Pflegeeinsätze, die Besetzung des hausinternen Notrufs, Vermittlung von Dienstleistungen wie z. B. Krankengymnastik, Fußpflege, usw. sowie das Angebot geselliger Veranstaltungen in eigenen Gemeinschaftsräumen. Kosten für den Wäscheservice, Bring und Holdienste usw. fallen hingegen separat an. Auch Umbauten, wie etwa ein Sitzlift für die Treppe, müssen meist selbst finanziert werden.
Thema Essen: Grundsätzlich verpflegen sich die Senioren in ihren Wohnungen selbst und auf eigene Rechnung. Soweit notwendig oder gewünscht vermittelt jedoch auf Anforderung der zuständige ambulante Dienst das bekannte „Essen auf Rädern“.
Private Wohngemeinschaften für Senioren
Seit den sechziger Jahren haben Wohngemeinschaften (WGs) als Lebensform nicht nur für Studenten an Bedeutung zugenommen. Zwischen den Wohngemeinschaften für Senioren und WGs für junge Leute gibt es grundsätzlich keinen Unterschied. Die wichtigste persönliche Voraussetzung ist immer der Wunsch, sein Leben in einer Gemeinschaft mit anderen Menschen in einem Haus oder einer gemeinsamen Wohnung gestalten zu wollen.
Die Mietkosten und andere Bedingungen ergeben sich aus der individuellen Situation vor Ort (z. B. Höhe der Miete). Alles Weitere wird im Regelfall frei vereinbart und ist dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Bewohner in der Gruppe überlassen.