Arbeitssicherheit im Bauhandwerk

Arbeitssicherheit auf dem Bau ist wichtig
Arbeitssicherheit auf dem Bau ist von immenser Wichtigkeit - Foto: gpointstudio / depositphotos.com

Gefahren gibt es an nahezu jedem Arbeitsplatz, sowohl im physischen als auch im psychischen Bereich. Laut der Unfallstatistik ist die Häufigkeit von Unfällen auf Baustellen allerdings ungefähr doppelt so hoch, wie in anderen Arbeitsbereichen. Darüber hinaus sind die Unglücke, die auf Baustellen und im Bauhandwerk passieren, oft schwerer und haben erhebliche Folgen. Daher ist das Thema der Arbeitssicherheit auf Baustellen besonders essentiell.

Arbeitssicherheit im Bauhandwerk: Welche Gefahren gibt es auf dem Bau?

Die Arbeitsumgebung verändert sich ständig, es wirken große Belastungen auf den Körper und die Einflüsse der Witterung sind oft unvorhersehbar. Dazu kommt oft noch ein großer Termin- und Zeitdruck. Daher ist das Risiko für Unfälle und die Gefährdung der Gesundheit für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft verglichen mit anderen Branchen sehr groß. Daher ist es hier besonders wichtig, die Quellen der Gefahren zu kennen, um die nötigen Schutzvorkehrungen treffen zu können. Besonders gefährlich sind im Baugewerbe nach Angaben der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) die folgenden Tätigkeiten:

  • Wege im Betrieb
  • Demontage
  • Instandhaltung
  • Gewinnung und Herstellung
  • Verkehr und Transport

Welche Regeln gibt es beim Arbeitsschutz im Bauhandwerk?

Generell gilt, dass selbst wenn alle Vorschriften, die im Folgenden erläutert werden, penibel eingehalten werden, sich dennoch Unfälle ereignen können. Daher sollte jeder Betrieb über eine Betriebshaftpflicht Versicherung / Handwerker Versicherung verfügen. So werden eventuelle Personen- oder Sachschäden stets abgesichert.

Damit die Sicherheit auf einer Baustelle gewährleistet ist, müssen bestimmte Vorschriften erfüllt werden. Zum Beispiel gilt es, die Baustellenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz zu beachten.

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die grundlegenden Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes des Arbeitgebers für alle Tätigkeitsbereiche, sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes und die Rechte und Pflichten der Beschäftigten.

In der Arbeitsstättenverordnung ist dagegen festgelegt, was der Arbeitgeber bei dem Betreiben und dem Einrichten hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitsstätten beachten muss.

Informationen zu Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilung, Informationen zum Ausschuss für Betriebssicherheit und Vollzugsregelungen, Vorschriften zu Überwachungspflichtigen Anlagen und Informationen zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung.

Der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten an ihrem Arbeitsort soll durch die Baustellenverordnung optimiert werden. Hier sind Informationen zu Pflichten und Beauftragungen von sonstigen Personen und Arbeitgebern, sowie über Koordinierungspunkte enthalten.

Die BAuA selbst hat ebenfalls Regeln bezüglich des Arbeitsschutzes auf Baustellen formuliert. Diese werden als RAB abgekürzt. Hier gibt es ebenfalls Informationen bezüglich dem aktuellen Technikstand hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit auf Baustellen.

Natürlich ist die Berücksichtigung dieser Vorschriften und Regeln nicht direkt eine Garantie für eine Arbeitsumgebung, die frei von Unfällen ist. Allerdings tragen sie dennoch dazu bei, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit für die Beschäftigten auf Baustellen zu erhöhen und begünstigen einen störungsfreien Ablauf des Baus.

Gefährliche Situation auf der Baustelle
Bei aller Vorsicht ist auf einer Baustelle trotzdem schnell etwas passiert – Foto: kalinovsky / depositphotos.com

Wer ist für den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortlich?

Die Arbeitsschutzbehörden sind für die Beratung von Architekten, Bauherren, und Betrieben, die Überwachung der Baustellung und die Stilllegung von Baustellen, auf denen Mängel hinsichtlich des Arbeitsschutzes festgestellt werden zuständig. Allerdings sieht dies auf der Baustelle selbst anders aus. Hier tragen Koordinator, Bauherr, Bauleiter und sogar der Architekt nach der Baustellenverordnung die Arbeitsschutzverantwortung. Ebenfalls gilt dies bei Unternehmern und vorhandenen Sicherheitsfachkräften.

In erster Linie sind allerdings die Unternehmensinhaber für den Schutz ihrer Arbeitnehmer zuständig und somit ebenfalls dafür, dass die Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Wenn es um die erforderlichen Schiausrüstungen, die Bereitstellung sicherer Arbeitsmaterialien, die Einrichtung der Arbeitsstätte und die Organisation der Arbeitsabläufe geht, werden die Unternehmer durch Fachkräfte in Sachen Sicherheit beraten.

Der Bauherr trägt, als der Veranlasser des jeweiligen Bauvorhabens, die Verantwortung dafür. Daher ist er auch zu der Einhaltung der gewerksübergreifenden und bausstellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet, sowohl bei der Koordinierung der Bauführung als auch bei der eigentlichen Planung des Bauvorhabens.

Werden die Arbeiten auf einer Baustelle von Arbeitnehmern, die bei unterschiedlichen Betrieben beschäftigt sind, ausgeführt, dann müssen Personen durch den Bauherren bestellt werden, welche schon bei der Planung der Ausführung die Koordination für die sichere Arbeitsausführung übernehmen. Diese werden auch als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren bezeichnet.

Auf der Baustelle sicher arbeiten

Natürlich kann die Gefahr für Unfälle auf einer Baustelle nicht gänzlich eliminiert werden. Dennoch tagen Sicherheitsmaßnahmen dazu bei, diese möglichst gering zu halten. Arbeiter auf Baustellen müssen daher durch Unterweisungen auf riskante Arbeitsbereiche oder Gefahrenstellen aktiv aufmerksam gemacht werden. Maßnahmen zur Ersten Hilfe sind ebenfalls zu erläutern, ebenso müssen Rettungs- und Fluchtwege aufgezeigt sowie ein Notfallkonzept besprochen werden.