Was verleiht dem Sommer das richtige Feeling? – Grillen auf dem Balkon! Da sich nicht jeder glücklich schätzen kann, einen Garten sein eigenen zu nennen, bleibt für viele nur die Möglichkeit des Balkons als Grillplatz. Da Grillen auf dem Balkon in den meisten Miethäusern verboten ist, sind hier einige Vorschläge, wie Sie die Regelung umgehen können!
Grillen mit Gas
Zum Beispiel können Sie anstelle einer qualmenden und rauchenden Holzgrills zum Gasgrill greifen: Der Gasgrill funktioniert ohne offene Flamme, weshalb Sie ohne Ihre Nachbarn zu stören, Ihre Grillparty steigen lassen können! Zwischen 200 und 1000 Euro kosten herkömmliche Gasgrill-Modelle. Mit dem Preis steigt die Qualität, aber auch die Ausstattung: Günstigere Modelle verwenden Brennstäbe zum garen des Grillguts, hochwertigere dagegen sind mit einer Platte aus Lavagestein ausgerüstet. Viele praktische Optionen bieten alle Modelle, da sich die Temperatur nach Wunsch anpassen lässt.
Für jene, die auf das für den Holzkohlegrill typischen Geschmack setzen, gibt es zusätzlich für den Gasgrill Holzchips mit unterschiedlichen Aromen zu kaufen.
Holzkohlegrill mit Ventilator
Wenn Sie nicht auf Ihren geliebten Holzkohlegrill verzichten möchten, sollten Sie sich nach einem Modell mit integriertem Ventilator umsehen. Diese Erfindung ermöglicht Ihnen den Gebrauch von Holzkohle, ohne Rauch und Qualm entstehen zu lassen. Ihre Nachbarn werden Ihnen für Ihre Investition danken!
Mit dem elektrischen Grill grillen
Als weitere Alternative für das Grillen auf dem Balkon steht Ihnen der Elektrogrill zur Verfügung. Günstiger als der Gasgrill, lässt sich schon kurz nach Einschalten des Grills loslegen und die Temperatur nach Bedarf angleichen. Achten Sie bei der Positionierung des Grills auf sämtliche Sicherheitsanweisungen, um gefahrlos das Grillfest zu genießen.
Bis auf in dem zugehörigen Auffangbecken des Elektrogrills, sollten Sie Wasser von dem Grill fern halten und auch niemals versuchen, den Grill damit zu löschen! Halten Sie hierfür eine Löschdecke bereit.
Fazit
Jetzt wissen Sie, wie die geplante Grillparty doch noch steigen kann – Auf dem Balkon zu Grillen, ist einfacher als gedacht und muss nicht zwangsläufig mit Ärger verbunden sein. Mit diesen drei Möglichkeiten bewegen Sie sich ganz im legalen Bereich, sofern Ihr Mietvertrag nicht anderes festlegt. Allgemein gilt beim Grillen die Faustregel: Was niemanden stört, ist auch erlaubt.