Kleinkläranlagen – eine Alternative zur Abwasserentsorgung

Kleinkläranlage
Kläranlagen gibt es auch für kleinere Wohneinheiten | depositphotos © zorabc

Insbesondere in schlecht erschlossenen Gebieten, aber auch wenn ein Anschluss an die städtische Abwasserentsorgung zu teuer ist, bietet sich eine Kleinkläranlage an.

Grundsätzlich legt die Gemeinde fest, in welchen Gebieten Abwasser dezentral entsorgt werden soll. Häufig sind aber gerade auf dem Land längere Kanalisationswege üblich und teilweise sogar (zum Beispiel aufgrund des Gefälles) nicht möglich. In solchen Fällen bietet sich eine abflusslose Grube, oder besser noch eine Kleinkläranlage an.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es eine Reihe verschiedener zugelassener Kleinkläranlagen, unter denen der Bauherr wählen kann. Diese Anlagen haben dann eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik. Wichtig ist, dass der Grundstückseigentümer und Betreiber einer kleinen Kläranlage eine Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz benötigt. Dieses Gesetz ist übrigens länderspezifisch geregelt.

Vor dem Bau einer Kleinkläranlage sollte sich der Bauherr unbedingt mit folgenden Gesetzen auseinandersetzen: EU Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung und Abwasserabgabengesetz.

Wie funktioniert eine Kleinkläranlage?

Kleinkläranlagen können bis zu 8 m³ Wasser pro Tag aufnehmen und verarbeiten. Grob geschätzt entspricht dies ca. 50 Wohneinheiten, wobei von 150 l pro Tag und Bewohner ausgegangen wird.

private Kläranlage für sauberes Wasser
Sauberes Wasser dank einer Kleinkläranlage | depositphotos © lucianmilasan

Eine Kleinkläranlage funktioniert in drei Stufen. Eine Vorklärung filtert grobe Schmutzstoffe, wie zum Beispiel Fäkalien oder Papier. Als nächstes wird in der Biologiestufe mithilfe von Mikroorganismen das Abwasser von weiteren Schadstoffen gereinigt. In der dritten und letzten Stufe wird das geklärte Wasser gesammelt und entweder in den Untergrund einleitet (eingesickert) oder aber in einer Oberflächengewässer eingeleitet.

Der Bauherr muss sich unbedingt vorab über die Auflagen des Gewässerschutzes und die Leistungsfähigkeit der geplanten Kleinkläranlage informieren. Natürlich spielt auch immer der Preis einer solchen Anlage eine Rolle, dennoch sind die Auflagen zu beachten. Nicht jede Anlage ist in der Lage Kohlenstoff abzubauen, Ammoniak oder Ammonium zu Nitrat umzuwandeln, Nitrat zu gasförmigen Stickstoff umzuwandeln oder Phosphorverbindungen auszufällen. Auch eine Desinfektion des Abwassers (in der Regel durch UV-Strahlen, Ozon oder eine Membran) kann als Auflage gefordert werden.

Förderung von Kleinkläranlagen

In einigen Bundesländern gibt es zurzeit noch Förderungen von Kleinkläranlagen. Es lohnt sich daher sich mit seinem zuständigen Umweltamt in Verbindung zu setzen.

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