Ob Trennung von einem Lebenspartner oder der Tod eines Familienangehörigen – Ereignisse für eine Immobilienbewertung gibt es viele. Damit in diesem Fall das Vermögen genau bestimmt werden kann, muss man ein entsprechendes Gutachten für die Immobilie erstellen lassen. Ist der Wert der Immobilie dann bekannt, lässt sich das Vermögen nach einem Verkauf untereinander verteilen. Aber auch für die Ermittlung des Immobilienwerts im Rahmen einer Kalkulation der monatlichen Miete wird ein Gutachten benötigt. Worauf bei der Wertermittlung zu achten ist, klären wir hier.
So kommt man an ein Wertgutachten
Nachfolgend betrachten wir sowohl den klassischen Weg der Wertermittlung über einen Sachverständigen als auch einige (günstigere) Alternativen dazu.
Bewertung durch einen Sachverständigen
Der am meisten gewählte Weg besteht drin, die Immobilienbewertung von einem Sachverständigen durchführen lassen. In der Regel ist hierfür ein Immobilien- bzw. Bausachverständiger zuständig. Die Bewertung von einem solchen Sachverständigen ist sehr professionell, genau und zuverlässig.
Bei der Wertermittlung besichtigt der Sachverständige die Immobilie persönlich. Dabei achtet er bei dem Rundgang durch die Wohnung bzw. das Haus darauf, ob Mängel oder Schäden an der Immobilie vorhanden sind. Bauliche Mängel oder Feuchtigkeitsschäden können den Wert von Immobilien verringern und sind somit für die Anfertigung der Immobilienbewertung sehr wichtig. Auf der anderen Seite kann es sich sehr wertsteigernd auswirken, wenn die Besitzer im Vorfeld beispielsweise die Immobilie modernisieren lassen.
Ebenso werden Lage, Größe und Ausstattung berücksichtigt, damit ein fundiertes Gutachten erstellt werden kann. Der Sachverständige kann bei der Immobilienbewertung auf verschiedene Arten der Wertermittlung zurückgreifen. Dazu zählt das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
Gutachten per (Online-)Software
Eine zweite Möglichkeit, die eigene Immobilie zu bewerten, besteht in einem Online-Rechner bzw. einer entsprechenden Software. Ob eine solche Bewertung als professionelles und sicheres Gutachten gelten kann, ist allerdings in vielen Fällen eher fraglich. Für die schnelle Wertermittlung als ersten Anhaltspunkt taugen die Angebote aber meist.
Im Rahmen einer solchen Immobilienbewertung im Internet wird der Nutzer durch ein Formular geführt, in dem er verschiedene Fragen zu seiner Immobilie beantworten muss. Wie bei der Bewertung durch einen Sachverständigen werden auch hier Größe, Lage und Ausstattung der Immobilie berücksichtigt. Der Unterschied ist allerdings, dass Mängel, Schäden oder auch wertsteigernde Tatsachen in der Regel nicht genau berücksichtigt werden können.
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Die Kosten für eine Immobilienbewertung können stark variieren. Der Preis ist vor allem abhängig davon, für was die Bewertung genau benötigt wird, wer sie erstellt und wie umfangreich sie sein soll.
Die Kosten für einen Sachverständigen sind verständlicherweise höher als bei einer Online-Immobilienbewertung, da der Sachverständige für die Auswertung der Immobilienbewertung viel Zeit aufwenden muss. Bei Immobilien mit einem Wert bis zu 300.000 Euro liegen die Kosten für ein Gutachten im Durchschnitt bei etwa 1.000 – 1.500 Euro. Liegt der Wert der Immobilie höher, also beispielsweise bei 600.000 Euro, erhöhen sich die Kosten für den Sachverständigen auf etwa 1.500 – 2.000 Euro. Für besondere und sehr wertvolle Immobilien steigt entsprechend auch der Preis für die Immobilienbewertung. Bei der Bewertung einer Millionenvilla kann ein Sachverständiger für ein umfangreiches Gutachten durchaus einen mittleren bis hohen vierstelligen Betrag aufrufen.
Bei einer Immobilienbewertung mit einem entsprechenden Programm im Internet liegen die Kosten naturgemäß wesentlich niedriger. Der Preis bewegt sich je nach Anbieter bei etwa 50 – 100 Euro. Die Kosten sind hier meist Pauschalbeträge und unabhängig vom errechneten Wert der Immobilie.
Gibt es eine Immobilienbewertung auch kostenlos?
In der Regel bieten Immobilienmakler eine Ermittlung des Marktwerts der Immobilie kostenlos an, sofern der entsprechende Makler anschließend auch mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt wird. Die Berechnung des Immobilienwerts erfolgt dann mit der sogenannten Maklerformel. Sie dokumentiert den Verkaufswert, der aufgrund der derzeitigen Marktverhältnisse zu erzielen wäre. Die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen schließt eine solche Immobilienbewertung meist nicht mit ein.