Widerruf der Baufinanzierung: Welche Optionen gibt es?

Baufinanzierung
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Nicht immer lässt sich alles im Voraus genau planen. Das gilt natürlich auch für Kredite und Finanzierungen. Und so kommt es gar nicht so selten in Deutschland vor, dass Baufinanzierungen direkt nach Abschluss oder auch später widerrufen werden.

Das wäre an sich kein großes Problem, wenn da nicht ein Wort namens „Vorfälligkeitsentschädigung“ wie ein Damoklesschwert über dem Kreditnehmer schweben würde. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Art Strafzahlung, die der Finanzierungsnehmer an den Kreditgeber zahlen muss. Sie soll die für den Kreditnehmer durch die vorzeitige Kündigung des Darlehens entgangenen Zinseinnahmen kompensieren.

Natürlich zahlt niemand gerne diese Entschädigung. Sie wird allerdings vertraglich festgelegt, so dass die meisten Kreditnehmer davon ausgehen, um den schmerzhaften finanziellen Aderlass nicht herum zu kommen. Das stimmt allerdings so nicht. Es gibt durchaus Optionen, die es dem Kreditnehmer erlauben, eine Baufinanzierung zu widerrufen, ohne dafür die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dies gilt für alle Arten von Baufinanzierungen, also auch für Bausparverträge etc. Die Optionen möchten wir hier etwas näher vorstellen.

Fehler in der Widerrufsbelehrung

Jeder Vertrag zwischen einem Kreditgeber und einem Verbraucher muss mit einer Widerrufsbelehrung versehen sein. Diese Widerrufsbelehrung muss wiederum ganz genau definierten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Und genau hier liegt die Chance für den Kreditnehmer. Mehrere Verbraucherzentralen in Deutschland haben in den letzten Jahren mehr als 10.000 Verträge genau unter die Lupe genommen. Dabei kam Erstaunliches heraus. In rund 80 Prozent aller Kreditverträge erwies sich die darin enthaltene Widerrufsbelehrung als fehlerhaft und damit als ganz oder teilweise unwirksam.

Grundsätzlich gestattet es die Widerrufsbelehrung dem Darlehensnehmer, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Widerrufsrechts seinen Widerruf geltend zu machen. Dafür muss kein Grund angegeben werden. Der Widerruf sollte in schriftlicher Form erfolgen und an die im Darlehensvertrag angegebene Adresse des Kreditgebers per Post gesendet werden, am besten per Einschreiben. Doch gerade die in den Widerrufsbelehrungen angegebenen Fristen haben es rechtlich gesehen in sich. So findet sich beispielsweise in vielen Darlehensverträgen die Information, dass das Widerrufsrecht mit Inkrafttreten des Vertrages beginnt. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass bereits diese Formulierung falsch ist und die angegebene Frist des Widerrufs somit ins Leere läuft.

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Wer im Nachhinein merkt, dass der Vertragsabschluss falsch war bzw. sich fragt, ob das Bausparen sinnvoll ist, und sich nicht zutraut, die Prüfung des Vertrages selbst zu übernehmen, sollte die Hilfe von einem Fachanwalt in Anspruch nehmen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Vertrag nach einer ersten (laienhaften) Prüfung klare Fehler enthält. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Verträge über die Verbraucherschutzzentralen prüfen zu lassen. Auch hier werden für die Prüfung spezialisierte Anwälte eingesetzt. Die Gebühren liegen bei einer Prüfung über die Verbraucherzentrale zwar niedriger, allerdings kann die Bearbeitungszeit zehn Wochen und mehr betragen. Nicht immer steht dem Vertragsnehmer dieser Zeitraum zur Verfügung, weshalb der persönliche Gang zu einem Fachanwalt vorteilhafter sein kann.

Was tun, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung bereits bezahlt wurde?

Sollte bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt worden sein, so beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung stattgefunden hat, die gesetzlich vorgegebene Verjährungsfrist von drei Jahren. Das bedeutet: Wenn etwa die Vorfälligkeitsentschädigung im September 2025 gezahlt wurde, so beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2025 und endet am 31. Dezember 2028.

Innerhalb dieser Frist kann man Einspruch einlegen und gleichzeitig die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Dies kommt beispielsweise dann infrage, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft und somit unrechtmäßig ist.

Weitere Gründe für eine unrechtmäßige Vorfälligkeitsentschädigung

Es gibt noch weitere Fälle, in denen keine Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditgeber gefordert werden darf. So zum Beispiel dann, wenn das Darlehen nach einer Laufzeit von zehn Jahren innerhalb von sechs Monaten vom Kreditnehmer abgelöst wird. Leider sind sich viele Kreditnehmer dieser Rechte nicht bewusst und zahlen die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung, obwohl sie es in diesem Fall eigentlich nicht müssten.

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Viele Vorfälligkeitsentschädigungen enthalten außerdem Fehler in ihrer Berechnung. Stimmt diese nicht mit der vom Darlehensgeber errechneten Vorfälligkeitsentschädigungssumme überein, bietet sich auch hier die Möglichkeit, eine rückwirkende Forderung geltend zu machen.