Im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) existiert eine eigenständige Förderung für Einbruchschutzmaßnahmen. Diese Förderung können sowohl private Besitzer von Wohneigentum als auch Mieter in Anspruch nehmen, sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Sämtliche Maßnahmen des Förderprogramms sind frei miteinander kombinierbar. Wer also altersgerecht umbaut und dabei auch an den Einbruchschutz denkt, der kann unter Umständen gleich mehrere Förderungen in Anspruch nehmen. Des Weiteren lässt sich die Förderung auch mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden kombinieren. So bietet es sich beispielsweise bei einem notwendigen Austausch der Fenster an, die neuen Fenster nach einbruchhemmendem Standard (DIN EN 1627, Widerstandsklasse mindestens RC2N) zu wählen.
Die wichtigsten Fragen rund um die Förderungsmaßnahmen
Was ist die KfW?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine der größten nationalen Förderbanken der Welt und eine zentrale Institution der deutschen Wirtschaftspolitik. Sie wurde 1948 nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Finanziert wurde sie damals unter anderem durch Mittel des sogenannten Marshallplans der USA.
Heute hat die KfW ein viel breiteres Aufgabenspektrum und unterstützt nicht nur den Wiederaufbau, sondern auch die nachhaltige Entwicklung, die Förderung von Innovationen, den Mittelstand sowie die Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten. Viele der KfW-Kredite sind mit niedrigen Zinssätzen und staatlichen Zuschüssen verbunden, um Anreize für bestimmte Projekte zu schaffen. Besonders in den Bereichen Umweltschutz und Energieeffizienz bietet die KfW attraktive Konditionen, um nachhaltige Projekte zu fördern. Zudem übernimmt die KfW oft einen Teil des Kreditrisikos, was es Geschäftsbanken ermöglicht, Kredite an Unternehmen und Privatpersonen zu vergeben, die sonst keinen Zugang zu Finanzierungen hätten.
Was wird gefördert?
Im Detail werden folgende Sicherungsmaßnahmen gefördert (Auszug):
- Alarmanlagen nach DIN EN 50131, Grad 2 oder besser und deren Einbau
- Gegensprechanlagen inkl. Einbau
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren nach DIN EN 1627 (Widerstandsklasse RC 2 oder besser) mit Einbau
- Einbruchhemmende Schlösser (Zusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser etc.) nach DIN 18104
- Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion (DIN 18251, Klasse 3 oder besser)
- Einsteckschlösser (DIN 18251, Klasse 4 oder besser)
- Nachrüstung von Fenstern (DIN 18104, Teil 1 oder 2)
- Einbruchhemmende Gitter und Rollläden (DIN EN 1627 ab Widerstandsklasse RC2)
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Grundsätzlich richten sich die Zuschüsse nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten. Dabei gibt es eine Mindest- und eine Höchstgrenze. Die Mindestgrenze liegt bei 500.- Euro, die Höchstgrenze pro Wohneinheit beträgt 15.000 Euro. Die Höhe der Förderung ist auf einheitlich 10 % festgelegt, woraus sich konkrete Zuschüsse in Höhe von 50 bis 1.500 Euro ergeben. In der Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW erhöhen sich die Zuschüsse entsprechend. Förderfähig sind sowohl Dienstleistungen – zum Beispiel von Handwerkern – als auch die reinen Materialkosten.
Neben direkten finanziellen Zuschüssen kann alternativ auch ein Kredit mit besonders günstigem Zinssatz in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen, um die Förderung zu erhalten
Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen bestimmten technischen Mindestanforderungen entsprechen und von qualifiziertem Personal installiert werden. Für die meisten dieser Maßnahmen gibt es konkrete Anforderungen gemäß VDE oder DIN, einige davon kann man in der obigen Auflistung „Was wird gefördert“ einsehen. Moderne Alarmanlagen mit Infrarottechnik, Transponder und anderen fortschrittlichen Features sollten die Bedingungen für eine Förderung auf jeden Fall erfüllen.
Was muss ich tun, um die Förderung zu bekommen?
Den Antrag zum Erhalt der Förderung müssen Eigentümer oder Mieter direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau einreichen. Der Antrag muss zusammen mit einer beidseitigen Kopie des gültigen Personalausweises eingereicht werden.
Wichtig: Man sollte den Antrag auf Förderung bei der KfW unbedingt einreichen, BEVOR mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird. Der Grund: Die Förderung gilt nur für neue Maßnahmen und wird nicht für begonnene oder bereits abgeschlossene Umbaumaßnahmen ausgeschüttet. Interessierte müssen also zunächst auf die Prüfung ihres Antrags und die entsprechende Zuschuss-Zusage warten, bevor sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.