Den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen, in vertrauter Umgebung anstatt in einem unpersönlichen und dazu noch sündhaft teurem Pflegeheim – das ist der Traum vieler Menschen. Diesem entgegen steht oft, dass man sich mit zunehmendem Alter nicht mehr frei im eigenen Zuhause bewegen kann, weil etwa die Treppe nach oben und/oder unten zu einem unüberwindbaren Hindernis wird.
Doch es gibt Abhilfe, zum Beispiel in Form eines Treppenliftes. Diese haben eine ganze Reihe von Vorteilen, die wir im Folgenden etwas näher vorstellen möchten. Damit schaffen wir eine profunde Entscheidungshilfe und geben Interessenten zudem Argumentationsmaterial an die Hand für Verhandlungen mit ihrer Kranken- oder Pflegekasse bzw. sonstigen Kostenträgern.
Die Vorteile eines Treppenliftes sind vielfältig:
Wiederherstellung der Mobilität
Viele ältere Menschen können nicht mehr alleine die Treppenstufen zum Obergeschoss erklimmen, wo sich häufig das Schlafzimmer befindet. Nicht selten führt dies dazu, dass mit zunehmender Belastung beim Treppensteigen auf absehbare Zeit hin die Nutzung der Zimmer in den oberen Etagen vermieden und später vollständig eingestellt wird. Meist wird dann das Sofa im Wohnzimmer zur Ersatz-Schlafstätte – ein über längere Zeit unhaltbarer Zustand.
Ein Treppenlift kann hier Abhilfe schaffen: Treppen in die oberen Stockwerke, der Zugang zum eigenen Keller und auch das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus verlieren so ihren Schrecken. Durch Treppenlifte werden in späteren Jahren weder Beweglichkeit noch Eigenständigkeit eingebüßt. Gerade das ist für ältere Menschen ein immer wichtiger werdendes Thema.
Vermeidung von Unfällen
Ein Treppenlift kann für mehr Sicherheit sorgen: Das Treppensteigen ist bei nicht mehr mobilen Menschen eine der Hauptursachen für Stürze im Haus. Dies ist nicht nur bei älteren Menschen so, bei denen der Körper aufgrund des Alters nicht mehr so will. Auch Personen, die mit Schwindelanfällen und Schwächezuständen zu kämpfen haben oder ansonsten „schwach auf den Beinen“ sind, können mit einem Treppenlift ohne Gefahr die Treppe meistern. Auch dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil eines Treppenliftes.
Erhaltung des persönlichen Umfelds
Eigenheime oder langjährig bewohnte Räumlichkeiten sind für die Bewohner mit wertvollen Erinnerungen verbunden. Die vertraute Umgebung gibt ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Doch wie soll man das Badezimmer im ersten Stock erreichen? Wie den Vorratsraum im Keller? Der Einbau von einem Treppenlift ermöglicht dies und vermeidet einen ansonsten notwendigen Umzug, für ältere Menschen insbesondere in ein Senioren- oder Pflegeheim.
Und nicht zuletzt: Gut für die Psyche
Durch den Einbau eines Treppenliftes wird auch die gewohnte Lebensqualität zumindest zu einem Teil wieder hergestellt – und dies hat positive Auswirkungen auf die Psyche der Betroffenen. Viele bestätigen, dass sie durch den Einbau eines Treppenliftes mehr Selbstvertrauen, ein größeres Selbstwertgefühl und mehr Lebensqualität gewonnen haben. Denn häufig fühlen sich Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität nutzlos und überflüssig.
Kostenübernahme für Treppenlifte
Grundsätzlich ist die Anschaffung von einem Treppenlift die Privatangelegenheit des Bedürftigen. Dennoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Zuschuss von öffentlicher Seite zu bekommen.
Ist die Einschränkung durch die Einstufung als Pflegebedürftiger (mindestens Pflegegrad 1) belegt, können sich Betroffene gem. § 40 Abs. 4 SGB XI die Installation eines Treppenliftes von ihrer Pflegeversicherung bezuschussen lassen. Um den vollen Betrag des Zuschusses zu erhalten, ist mindestens die Einstufung in den Pflegegrad 2 zwingend erforderlich. Hinzu kommt, dass 10 % der Kosten vom Bedürftigen selbst zu tragen sind. Der Eigenanteil darf jedoch 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen der pflegebedürftigen Person nicht übersteigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass Wohnraumanpassungen innerhalb eines engeren Zeitraumes von der Pflegekasse als eine zusammengefasste Maßnahme angesehen und somit nur einmalig bezuschusst werden. Dazu zählt beispielsweise auch ein eventuell notwendiger Umbau etwa des Badezimmers oder der Einbau einer Rollstuhlrampe.
In besonderen Situationen können sich auch andere Zuständigkeiten ergeben: Ist die Situation des Bedürftigen etwa durch einen Arbeitsunfall entstanden, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Genehmigung und den Zuschuss zum Treppenlift. Teilweise sind die Landschaftsverbände oder auch andere Träger zuständig.